Rechtsanwalt Bauer
Rechtsgebiete
Notdienst-Kontakt
Anfahrt
Impressum
theoretischer Teil
"Fachanwalt für Verkehrsrecht"
erfolgreich absolviert
Rechtsanwalt Michael Bauer
Klinkertorplatz 1
86152 Augsburg

Telefon 0821 3494800
Telefax 0821 3494806

info@kanzlei-bauer.eu






Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt für Strafrecht
Pflichtverteidigung
Bußgeldrecht
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Unfallschadenregulierung
Schmerzensgeld



Rechtsanwalt Michael Bauer
Klinkertorplatz 1
86152 Augsburg


Telefon 0821 3494800
Telefax 0821 3494806

info@kanzlei-bauer.eu




Mitglied im VdVKA
Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.



Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt für Strafrecht, Pflichtverteidigungen, Bußgeldrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Unfallschadenregulierung,Schmerzensgeld



Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Augsburg. Weitere Informationen über meine Tätigkeit sind ebenfalls erhältlich unter http://www.anwalt.de/verkehrsrecht_augsburg





Verkehrsrechtliche Tätigkeit-Anwalt für Verkehrsrecht

Meine Kanzlei ist vorwiegend mit der Bearbeitung verkehrsunfallrechtlicher Probleme (Unfallregulierung nach Verkehrsunfällen, Regulierung der Ansprüche gegenüber der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Unfall, Verkehrsunfall, Autounfall, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinentzug, Kfz, Reparatur, Minderwert, merkantiler Minderwert, Wiederbeschaffungswert, Drogen, Alkohol, Cannabis, THC, Schuldzuweisung,Haftungsquote, Mitschuld, Versicherung, KFZ-Versicherung), straßenverkehrsrechtlicher Angelegenheiten (Straftaten im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie der Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren, Geschwindigkeitsübertretungen,Blitzer,Verdopplung der Geldstrafe, Fahrverbot, Knöllchen, Umweltplaketten-Verstoß,Abstandsverstoß, )befasst.


Um die bestmögliche Bearbeitung in diesen Bereichen zu gewährleisten wurde im Jahr 2010 als Fortbildung ein Fachanwaltskurs zum Fachanwalt für Verkehrsrecht in München neben ansonsten regelmäßig besuchten Weiterbildungsveranstaltungen besucht.

Ab März 2011 wird ein weiterer Ausbildungskurs in München zum Fachanwalt für Strafrecht besucht.


aktuell besuchte Fortbildungsmaßnahmen Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht- Verkwhrsordnungswidrigkeitenrecht



- Verkehrsverwaltungsrecht ( Entzug, Wiedererteilung, Punktesystem, ausländische Fahrerlaubnis, Führerscheintourismus)

-Verkehrsstrafrecht-Delikte infolge Fahrunsicherheit ( Alkoholgrenzen, § 316, 315c StGB, Antrag auf Aufhebung/Reduzierung der Sperrfrist, MPU, MPU bei Fahrradfahrern, Fahrunsicherheit)

- Verteidigung in Verkehrsbußgeld- und Strafsachen unter Beachtung der Auswirkungen auf das Fahrerlaubnisrecht ( Verjährung, Zeugenbeweis, Geldbuße,Ersttäter, Fahrverbot, Beharrlichkeit, Absehen vom Fahrverbot, Wegfall wegen besonderer Härte, Punktesystem, Seminare)

-Schmerzensgeldbeträge (Schmerzensgeld,Heilbehandlungslosten,Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden)

-Mietwagenkosten und Sachverständigengebühren

-Verteidigung in Verkehrsbußgeld- und Strafsachen unter Beachtung der Auswirkung auf das Fahrerlaubnisrecht

- Opfer im Strafverfahren-Opfervertretung-Opferanwalt

- polizeiliche Verkehrsmesstechnik (Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, "PoliScan Speed" und Verkehrsüberwachung über Ampelanlagen)


- Fahrerlaubnisrecht (MPU, Führerscheintourismus, Entzug und Wiedererwerb der Fahrerlaubnis)

- Straßenverkehrsrecht (Blitzer, Abstandsmessungen, Radarkontrolle etc.)

-
Fachanwaltskurs
im Bereich Verkehrsrecht (u.a. in den Bereichen: Verkehrszivilrecht, Personenschaden, KFZ-Kauf, KFZ-Leasing, KFZ-Reparatur, Ermittlungsverfahren im Verkehrsstrafrecht, Recht der Fahrerlaubnis, insbesonder Erwerb, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Verkehrstechnik und Unfallanalyse, Versicherungsrecht, Recht der Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung, Personenversicherung, Verkehrsordnungwidrigkeitenrecht)


Strafrecht

Die in der Kanzlei zu behandelnde Art der strafrechtlichen Verteidigungen erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Strafrechts:

Ob Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Raub, Nötigung - nur als Beispiel genannt, sind typische Delikte, die durch anwaltliche Intervention häufig zum Vorteil des Beschuldigten gelöst werden können.

Insbesondere fallen aufgrund der verkehrsrechtlichen Orientierung der Kanzlei vermehrt Delikte wie eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315 c StGB vermehrt an.

Um die bestmögliche Bearbeitung in diesen Bereichen zu gewährleisten wurde im Jahr 2010 als Fortbildung ein Fachanwaltskurs zum Fachanwalt für Verkehrsrecht in München neben ansonsten regelmäßig besuchten Weiterbildungsveranstaltungen besucht.

Ab März 2011 wird ein weiterer Ausbildungskurs in München zum Fachanwalt für Strafrecht besucht.


Selbstverständlich werden von mir im Rahmen meiner Tätigkeit als Pflichtverteidiger auch Pflichtverteidigungen  angenommen.


Im Falle einer Pflichtverteidigung melden Sie sich bitte direkt per Telefon 0821 3494800 oder per Email


pflichtverteidigung@anwalt-strafrecht-augsburg.de


Interessante Informationen zum Thema finden Sie ebenfalls im Artikel:



Pflichtverteidigung- wie bekommt man einen Pflichtverteidiger


Arbeitsrecht


Für die Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten im Falle von Kündigungen oder betriebsbedingten Entlassungen besteht eine Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Thomas Hockauf, www.anwalt-arbeitsrecht-augsburg.de, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.















Unfall, Verkehrsunfall, Autounfall, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinentzug, Kfz, Reparatur, Minderwert, merkantiler Minderwert, Wiederbeschaffungswert, Drogen, Alkohol, Cannabis, THC, Schuldzuweisung, Mitschuld, Versicherung, KFZ-Versicherung
Top
Rechtsanwalt Michael Bauer  | info@kanzlei-bauer.eu