Auf den folgenden Seiten
finden Sie Informationen über meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in
Augsburg. Weitere Informationen über meine Tätigkeit sind ebenfalls erhältlich unter http://www.anwalt.de/verkehrsrecht_augsburg
Verkehrsrechtliche Tätigkeit-Anwalt für Verkehrsrecht
Meine Kanzlei ist vorwiegend mit der Bearbeitung
verkehrsunfallrechtlicher Probleme (Unfallregulierung nach
Verkehrsunfällen, Regulierung der Ansprüche gegenüber der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Unfall, Verkehrsunfall, Autounfall, Fahrerlaubnis,
Führerschein,
Führerscheinentzug, Kfz, Reparatur, Minderwert, merkantiler Minderwert,
Wiederbeschaffungswert, Drogen, Alkohol, Cannabis, THC,
Schuldzuweisung,Haftungsquote, Mitschuld, Versicherung, KFZ-Versicherung), straßenverkehrsrechtlicher Angelegenheiten
(Straftaten im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, gefährlicher Eingriff
in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie der Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren, Geschwindigkeitsübertretungen,Blitzer,Verdopplung der Geldstrafe, Fahrverbot, Knöllchen, Umweltplaketten-Verstoß,Abstandsverstoß, )befasst.
Um die bestmögliche Bearbeitung in diesen
Bereichen zu gewährleisten wurde im Jahr 2010 als Fortbildung ein
Fachanwaltskurs zum Fachanwalt für Verkehrsrecht in München
neben ansonsten regelmäßig besuchten Weiterbildungsveranstaltungen
besucht.
Ab März 2011 wird ein weiterer Ausbildungskurs in München zum Fachanwalt für Strafrecht besucht.
aktuell besuchte Fortbildungsmaßnahmen Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht- Verkwhrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht ( Entzug, Wiedererteilung, Punktesystem, ausländische Fahrerlaubnis, Führerscheintourismus)
-Verkehrsstrafrecht-Delikte infolge Fahrunsicherheit ( Alkoholgrenzen, § 316, 315c StGB, Antrag auf Aufhebung/Reduzierung der Sperrfrist, MPU, MPU bei Fahrradfahrern, Fahrunsicherheit)
- Verteidigung in Verkehrsbußgeld- und Strafsachen unter Beachtung der Auswirkungen auf das Fahrerlaubnisrecht ( Verjährung, Zeugenbeweis, Geldbuße,Ersttäter, Fahrverbot, Beharrlichkeit, Absehen vom Fahrverbot, Wegfall wegen besonderer Härte, Punktesystem, Seminare)
-Schmerzensgeldbeträge (Schmerzensgeld,Heilbehandlungslosten,Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden)
-Mietwagenkosten und Sachverständigengebühren
-Verteidigung in Verkehrsbußgeld- und Strafsachen unter Beachtung der Auswirkung auf das Fahrerlaubnisrecht
- Opfer im Strafverfahren-Opfervertretung-Opferanwalt
- polizeiliche Verkehrsmesstechnik (Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, "PoliScan Speed" und Verkehrsüberwachung über Ampelanlagen)
- Fahrerlaubnisrecht (MPU, Führerscheintourismus, Entzug und Wiedererwerb der Fahrerlaubnis)
- Straßenverkehrsrecht (Blitzer, Abstandsmessungen, Radarkontrolle etc.)
- Fachanwaltskurs im Bereich Verkehrsrecht (u.a. in den Bereichen: Verkehrszivilrecht, Personenschaden, KFZ-Kauf, KFZ-Leasing, KFZ-Reparatur, Ermittlungsverfahren im Verkehrsstrafrecht, Recht der Fahrerlaubnis, insbesonder Erwerb, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Verkehrstechnik und Unfallanalyse, Versicherungsrecht, Recht der Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung, Personenversicherung, Verkehrsordnungwidrigkeitenrecht)
Strafrecht
Die in der Kanzlei zu
behandelnde Art der strafrechtlichen Verteidigungen erstreckt sich auf
nahezu alle Bereiche des Strafrechts:
Ob Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Raub,
Nötigung - nur als Beispiel genannt, sind typische Delikte, die durch
anwaltliche Intervention häufig zum Vorteil des Beschuldigten gelöst
werden können.
Insbesondere fallen aufgrund der verkehrsrechtlichen
Orientierung der Kanzlei vermehrt Delikte wie eine Trunkenheitsfahrt
nach § 316 StGB oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
gem. § 315 c StGB vermehrt an.
Um die bestmögliche Bearbeitung in diesen
Bereichen zu gewährleisten wurde im Jahr 2010 als Fortbildung ein
Fachanwaltskurs zum Fachanwalt für Verkehrsrecht in München
neben ansonsten regelmäßig besuchten Weiterbildungsveranstaltungen
besucht.
Ab März 2011 wird ein weiterer Ausbildungskurs in München zum Fachanwalt für Strafrecht besucht.
Selbstverständlich
werden von mir im Rahmen meiner Tätigkeit als Pflichtverteidiger auch Pflichtverteidigungen angenommen.
Im Falle einer Pflichtverteidigung melden Sie sich bitte direkt
per Telefon 0821 3494800 oder per Email
pflichtverteidigung@anwalt-strafrecht-augsburg.de
Interessante Informationen zum Thema finden Sie ebenfalls im
Artikel:
Pflichtverteidigung- wie bekommt man einen Pflichtverteidiger
Arbeitsrecht
Für die Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten im Falle von Kündigungen oder betriebsbedingten Entlassungen besteht eine Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Thomas Hockauf, www.anwalt-arbeitsrecht-augsburg.de, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
Unfall, Verkehrsunfall, Autounfall, Fahrerlaubnis,
Führerschein,
Führerscheinentzug, Kfz, Reparatur, Minderwert, merkantiler Minderwert,
Wiederbeschaffungswert, Drogen, Alkohol, Cannabis, THC,
Schuldzuweisung, Mitschuld, Versicherung, KFZ-Versicherung